Das Trainingsraumkonzept

Die Idee - die Vorgaben - der Ablauf

Die Idee unseres Trainingsraumkonzeptes ist es sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler das Recht auf guten und störungsfreien Unterricht haben.

 

Hieraus ergeben sich drei Regeln, die in allen Klassenzimmern gelten:

 

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen
  2. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Alle müssen die Regeln der anderen respektieren.

Aus den drei Regeln lassen sich Vorgaben für jede Schülerin und jeden Schüler ableiten:

  • Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.
  • Ich melde mich nur, wenn ich etwas sagen möchte und spreche nur, wenn ich dran bin.
  • Ich bleibe im Unterricht auf meinem Platz sitzen.
  • Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um und beleidige niemanden.
  • Ich esse und trinke nur in den Pausen.
  • Ich befolge die Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers.

Der Ablauf sieht bei Verstoß gegen die Grundidee des Konzepts wie folgt aus:

Die Entsendung

  1. Die Schülerin /der Schüler stört zum zweiten Mal den Unterricht.
  2. Die Lehrerin / der Lehrer entsendet die Schülerin / den Schüler mit einem Info-Zettel in den Trainingsraum.
  3. Der Schüler geht ohne Widerspruch auf dem direkten Weg in den Trainingsraum.
  • Achtung: Weigert sich die Schülerin / der Schüler in den Traingsraum zu gehen, werden umgehend die Erziehungsberechtigten informiert. Anschließend werden weitergehende Maßnahmen beschlossen.

Die Klärung

  1. Die Schülerin / der Schüler betritt ohne Störung den Trainingsraum und begibt sich in die Wartezone.
  2. Die Schülerin / der Schüler geht nach Aufforderung zur Lehrerin / zum Lehrer.
  3. Gemeinsam wird der Vorfall besprochen und geklärt.
  • Wichtig: Bei Schickung bleibt die Schülerin / der Schüler die ganze Stunde im Trainingsraum.

Beraten und Erstellen des Rückkehrplans

  1. Strategien zur Verhaltensverbesserung werden geneinsam entwickelt.
  2. Die Schülerin / der Schüler erstellt einen Ruckkehrplan.
  3. Die Lehrerin / der Lehrer überprüft den Plan und gibt eventuell Hinweise zur Korrektur.
  4. Die Schülerin / der Schüler korrigiert ggf. den Plan und geht ohne Umweg in die Klasse zurück.
  • Wichtig: Es werden Absprachen über das Einholen des versäumten Unterrichts getroffen.

Die Rückkehr

  1. Die Schülerin / der Schüler betritt störungsfrei den Klassenraum.
  2. Die Lehrerin / der Lehrer überprüft den Rückkehrplan.

                  Der Plan wird akzeptiert. -> Der Vorfall ist erledigt.

                  Der Plan wird nicht akzeptiert. -> Die Schülerin / der                             Schüler geht zur erneuten Beratung in den Traingsraum.

  • Wichtig: Die Schülerin / der Schüler ist alleine für die Rückführung des Plans verantwortlich.

Konsequenzen für Wiederholungstäter

Der Intensivschüler / die Intensivschülerin

 

Sobald eine Schülerin / ein Schüler zum dritten Mal in den Trainingsraum geschickt wird, wird sie / er zur Intensivschülerin / zum Intensivschüler. In diesem Fall wird die Schülerin / der Schüler sofort nach Hause geschickt. Hieran schließt ein Elterngespräch mit dem Schulsozialarbeiter und der Schulleitung an. Ohne dieses Gespräch ist die Teilname am Schulleben nicht möglich. Nach diesem Beratungsgespräch verbleibt die Intensivschülerin / der Intensivschüler eine Schulwoche im Trainingsraum. Krankentage werden nachgeholt.

letzte Aktualisierungen:

am 12.09.2023:

aktualisiert: Termine

am 06.09.2023:

aktualisiert: Sekretariat

aktualisiert: Kollegium

am 25.05.2023:

aktualisiert: Startseite

Berufsberatung der Ernst-Eversbusch-Schule: Frau Ludwig

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