Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
Corona stellt den Schulbetrieb auch im Jahr 2021 auf den Kopf. Die neuen Regelungen bis zum Ende des Monats sind wie folgt:
- Ab dem 22.Februar findet der Unterricht für die Klassen 10A1, 10A2 und 10B in Präsenz in
der Schule statt.
- Für alle anderen Klassen bleibt es beim Distanzunterricht statt.
- Es wird eine Notbetreuung für die Schüler*innen der Klassen 5 und 6 angeboten, sofern die Kinder
nicht zu Hause betreut werden können. Die Betreuung übernehmen die Schulsozialarbeiter*innen und / oder die evangelische Jugend. Bei Bedarf füllen Sie bitte das nachtstehende
Formular auf und wenden sich an das Sekretariat und an die Klassenlehrer*innen.
Bitte beachten Sie,
- dass der Distanzunterricht genauso wichtig wie der Unterricht in der Schule ist;
- Ihr Kind die Aufgaben alleine bearbeiten muss;
- alles, was Ihr Kind zu Hause bearbeitet,
- an die Klassenleitung abgegeben werden muss, und
- benotet wird und somit die Zeugnisnoten beeinflusst;
- bei Erkrankung wie üblich eine Krankmeldung an das Schulsekretariat – 02331-4732290 erfolgen muss;
- Sie der Klassenleitung Ihre aktuelle Telefon-/Mobil-Nummer mitteilen.
Der Distanzunterricht wird weitestgehend über den schuleigenen Logineo NRW Messenger / Element organisiert.
- Das Anmeldeprozedere entnehmen sie der nachstehenden pdf-Datei und den folgenden Erklärvideos:
- Bei Problemen wenden Sie sich an die Klassenlehrer*innen oder an tobias.wohlfarth@e-e-s.info .
- Alle Schüler*innen ohne technische Mittel können an folgenden Tagen kontaktlos an die Arbeitsmaterialien gelangen. Die
Klassenlehrer*innen informieren über die bekannten Wege.
- Kontaktmöglichkeiten:
- Alle Lehrer*innen sind per E-Mail erreichbar: Liste aller E-Mail-Adressen
- Über den schuleigenen Messenger Logineo NRW Messenger / Element
- Sekretariat: Tel.: 02331-4732290
Weitere Informationen:
Wir wünschen Ihnen in dieser schwierigen Zeit alles Gute und bleiben Sie gesund!
(Meldung vom 08.Januar 2021,
aktualisiert am 20.Januar 2021,
aktualisiert am 31.Januar 2021,
aktualisiert am 18.Februar 2021)
(Meldung vom 09.Oktober 2020)
Aufgrund steigender Infektionszahlen in der Stadt Hagen hat der Krisenstab der Stadt beschlossen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an allen
weiterführenden Schulen verpflichtend ist!
Diese Pflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht!
Pressemitteilung der Stadt Hagen:
https://www.hagen.de/web/de/hagen_de/01/0101/010101/PM_352708.html
(Meldung vom 05.Oktober 2020)
In der Sitzung vom 03.September hat die Schulkonferenz einstimmig den Beschluss gefasst, dass weiterhin das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht dringend empfohlen wird.
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, dem Lehrervertreter, Elternvertreter und Schülervertreter zu gleichen Teilen
angehören.
Hintergrund:
Seit dem 01.September ist an den Schulen in NRW keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die
Schüler*innen hier feste Sitzplätze einnehmen.
(Meldung vom 05.September 2020)
Soweit Corona es zulässt, werden wir unseren Unterricht nach Stundentafel und in der Schule
erteilen. Allerdings müssen wir auch weiterhin mit wichtigen Einschränkungen leben. Zum Schutz unserer Schulgemeinschaft bitte ich Sie deshalb dringend um Beachtung folgender
Regeln:
- Für alle Schüler*innen besteht ebenso wie für alle Lehrkräfte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände die
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies betrifft auch den Unterricht.
- Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihre Kinder mit einer Mund-Nasen-Bedeckung auszustatten.
- Bis auf weiteres werden die Klassen in den Fächern Englisch, Mathe und Religion nicht in Gruppen unterteilt. Dieser
Unterricht findet im Klassenverband statt.
- Sportunterricht findet wieder statt. Dieser darf ohne Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden und wird
in erster Linie im Freien durchgeführt.
- Im Unterricht gilt eine durch die Klassenlehrer*innen festgelegte Sitzordnung für alle
Unterrichtsstunden. Diese Sitzordnung ist verbindlich und darf nicht verändert werden.
- Grundsätzlich sind alle Schüler*innen verpflichtet am Unterricht teilzunehmen.
Ausnahmen gibt es bei wichtigen Vorerkrankungen der Kinder bzw. der Eltern. Ist dies der Fall sprechen Sie bitte dringend mit ihren Klassenlehrer*innen.
- Schüler*innen die Covid-19-Symptome aufweisen, also Fieber, Husten, Verlust des Geschmack-/Geruchssinns,
Schnupfen dürfen die Schule nicht besuchen. Bei Auftreten der Symptome in der Schule werden die Kinder von uns unmittelbar und nach Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt.
- Sollte ihr Kind krank sein, rufen Sie auf jeden Fall in der Schule an und benachrichtigen Sie uns.
- Sollten Sie sich in Quarantäne befinden, werden ihre Kinder Distanzunterricht erhalten. Dieser
Unterricht ist verpflichtend und wird ebenso benotet wie der Unterricht vor Ort.
- Sollte ihr Kind über ein internetfähiges Handy verfügen, empfehlen wir die Installierung der
Corona-Warn-App. Die Beachtung der in der Schule geltenden Handyregeln gilt natürlich weiterhin.
- Kommen Sie als Eltern nur in dringenden Fällen in die Schule, ansonsten bitte ich Sie, die Dinge, die
Sie mit uns besprechen möchten, telefonisch zu regeln.
- Wann und unter welchen Bedingungen wir unseren Mensa- und Kioskbetrieb wieder aufnehmen, werde ich Ihnen
zeitnah mitteilen.
(zuletzt aktualisiert am 07.August 2020)